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© 2025 Larissa Rüger Naturheilpraxis

Informationen zu Behandlung & Kosten

In meiner Privatpraxis behandle ich dich entweder auf Grundlage eines Privatrezepts oder als Selbstzahler*in.

Die Ausübung der osteopathischen Heilkunde ist in Deutschland an eine Heilerlaubnis gebunden. Das bedeutet: Nur Ärztinnen und Heilpraktikerinnen dürfen osteopathische Behandlungen durchführen. Als Heilpraktikerin bin ich berechtigt, dich auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Nach einer ausführlichen Anamnese und Befundung bespreche ich mit dir, ob eine osteopathische oder physiotherapeutische Behandlung in deinem Fall sinnvoll ist. Sollte eine weiterführende ärztliche Abklärung notwendig sein, leite ich dich entsprechend weiter.

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden je nach Versicherung ganz oder teilweise übernommen. Bitte informiere dich vorab bei deiner Krankenversicherung über die genauen Bedingungen.

Ich erfülle alle Voraussetzungen, die viele Krankenkassen für eine mögliche Erstattung fordern:

• 5-jährige, zertifizierte osteopathische Ausbildung über 1350 Unterrichtsstunden
• Mitgliedschaft in einem Berufsverband
• Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Kostenübernahme & Abrechnung:
1. Gesetzlich Versicherte mit Arztrezept

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Leistungen anteilig, wenn ein ärztliches Privatrezept vorliegt. Dieses Rezept muss vor der Behandlung ausgestellt und bei mir eingereicht werden. Ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse die Kosten übernimmt, kannst du direkt dort oder auf Osteokompass.de prüfen.

2. Private Krankenversicherung / Zusatzversicherung

Private Krankenversicherungen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten meist anteilig oder vollständig. Ich stelle dir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst. Bitte kläre vorab, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Physiotherapeutisch darf ich dich auch mit einem Privatrezept behandeln.

3. Selbstzahler*innen

Du kannst die Behandlung selbstverständlich auch ohne Rezept und ohne Erstattungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.

Wenn du Fragen hast oder dir unsicher bist, sprich mich gerne an.

Dauer einer Behandlung

Für eine osteopathische Behandlung solltest du eine Dauer von ca. 55 Minuten einplanen.
Die Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus entweder auf Grundlage der GebüH oder Rechnung deines Arztrezeptes.